FAQ´s Fernwärme

Was kostet mich ein Fernwärmeanschluss?

Die Kosten für einen Fernwärmeanschluss setzen sich aus den einmaligen Anschlusskosten, den Kosten für die Anschaffung der Übergabestation sowie den laufenden Wärmekosten zusammen. Die tatsächlichen Kosten hängen von den örtlichen Gegebenheiten und dem individuellen Wärmebedarf ab.

Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus können Sie mit folgenden einmaligen Kosten rechnen:

Position
Kosten

Fernwärmeanschluss (inkl. MwSt.)

Installateur / Hausinstallation

Gesamtkosten einmalig

ca. 14.000 €

ca. 6.000 €

ca. 20.000 €

Für ein Standardhaus können Sie daher mit rund 20.000 € einmaligen Investitionskosten rechnen.

Hinweis: Die tatsächlichen Kosten können je nach Gebäude, Anschlusslänge, Bauart (z.B. Dämmung) und örtlichen Gegebenheiten abweichen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Ja. Derzeit stehen attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Aktuell können Förderungen des Bundes sowie des Landes Kärnten in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils gültigen Richtlinien.

https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch/ein-zweifamilienhaus-oder-reihenhaus

Fernwärme zeichnet sich durch eine hohe Preisstabilität aus. Durch die Nutzung regional verfügbarer Energieträger ist die Preisentwicklung deutlich weniger von internationalen Energiemärkten abhängig als bei fossilen Brennstoffen.

Den aktuellen Biomasseindex finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads:

Kontakt – REGIONALWÄRME Gruppe

Sobald die Fernwärmeleitung in Ihrer Straße errichtet wird, dauert die Herstellung des Hausanschlusses in der Regel zwischen drei und acht Wochen. Die genaue Dauer hängt von den örtlichen Gegebenheiten und dem Umfang der Arbeiten ab.

Wenn bereits ein wasserführendes Heizsystem vorhanden ist, sind in der Regel nur geringfügige Anpassungen erforderlich. Fußbodenheizungen sowie Radiatoren können weiterhin genutzt werden. Das bestehende Heizsystem wird durch eine Fernwärme-Übergabestation ersetzt.

Nein. Der Öltank muss nicht zwingend entfernt werden. Für die Umstellung auf Fernwärme wird der Ölkessel bzw. Brenner fachgerecht demontiert und die Tankanlage ordnungsgemäß stillgelegt. Der Tank kann anschließend in vielen Fällen im Keller verbleiben. So werden üblicherweise auch die Vorgaben der Förderrichtlinien erfüllt.

Ja. Bestehende Holzöfen oder andere alternative Wärmequellen können weiterhin genutzt werden. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für Wärme.

Nein. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestabnahmemenge. Verrechnet werden lediglich die vertraglich vereinbarten Grund- und Arbeitspreis.

Der Grundpreis ist ein fixer monatlicher Betrag, der unabhängig vom Wärmeverbrauch zu bezahlen ist. Er fällt auch dann an, wenn die Heizung ausgeschaltet ist.

Die Höhe des Grundpreises richtet sich nach der Anschlussleistung Ihrer Fernwärmestation und kann daher je nach Gebäude unterschiedlich ausfallen. Die Details dazu finden Sie im Wärmelieferungsvertrag (WLV).

Der Arbeitspreis bezeichnet die Kosten für die tatsächlich bezogene Wärmemenge und wird nach Ihrem Verbrauch abgerechnet.

Der Begriff „Arbeitspreis“ hat dabei nichts mit Arbeitsleistungen oder Arbeitsstunden zu tun. Er beschreibt ausschließlich den Verbrauch von Fernwärme gemäß den Bestimmungen des Wärmelieferungsvertrags (WLV).

Je mehr Wärme verbraucht wird, desto höher fällt der Arbeitspreis aus.

Der Messpreis wird einmal jährlich laut Wärmelieferungsvertrag (WLV) verrechnet. Er umfasst die Kosten für den Wärmemengenzähler, die Verbrauchserfassung, die Abrechnung sowie die damit verbundenen administrativen Leistungen.

Der Messpreis ist ein fixer Betrag und unabhängig von der Größe des Hauses oder dem Wärmeverbrauch. Ausnahmen können bei Neuanschlüssen gelten.

Die meisten FernwärmekundInnen bezahlen ihre voraussichtlichen Jahreskosten in monatlichen Teilbeträgen. Dadurch entstehen das ganze Jahr über gleichmäßige Zahlungen – auch in den Sommermonaten.

Dieses Abrechnungsmodell ist mit der Stromversorgung vergleichbar: Auch dort werden die Kosten üblicherweise über monatliche Teilzahlungen verrechnet, unabhängig davon, ob zeitweise weniger Strom verbraucht wird.

Unser Abrechnungssystem arbeitet grundsätzlich mit vollen Kalendermonaten. Erfolgt die Übergabe einer Liegenschaft nach dem 15. eines Monats, wird dieser Monat auf der Rechnung vollständig dargestellt.

Der für die Abrechnung herangezogene Zählerstand wird jedoch exakt zum von Ihnen gemeldeten Übergabedatum berücksichtigt. Das bedeutet: Obwohl auf der Rechnung beispielsweise der Zeitraum bis zum 30.06.2026 angedruckt ist, wurde der tatsächliche Wärmeverbrauch nur bis zum gemeldeten Übergabedatum (z. B. 17.06.2026) verrechnet.

Es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Verbrauchskosten über den Übergabetag hinaus.

Fernwärmeanlagen verfügen über moderne Sicherheits- und Redundanzsysteme. Zusätzlich stehen in einigen Heizwerken auch bereits Regel Backup-Anlagen zur Verfügung, um eine hohe Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Darüber hinaus werden unsere Anlagen laufend über moderne Visualisierungs- und Überwachungssysteme kontrolliert. Dadurch können Störungen frühzeitig erkannt und rasch behoben werden. Für den Störungsfall steht eine 24-Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung. Unsere TechnikerInnen sind rund um die Uhr – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – einsatzbereit, um schnell auf Störungsmeldungen zu reagieren und die Versorgungssicherheit sicherzustellen.

Fernwärmenetze sind technisch als geschlossene Versorgungssysteme aufgebaut. Daher ist ein Wechsel des Wärmeversorgers innerhalb eines bestehenden Fernwärmenetzes nicht möglich.

Die Fernwärme-Übergabestation ist grundsätzlich wartungsarm. Regelmäßige, selbstständig durchführbare Sichtkontrollen werden empfohlen, der Wartungsaufwand ist jedoch im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen sehr gering.

Eine fachgerecht ausgeführte Hausinstallation sowie ein hydraulischer Abgleich schaffen die Grundlage für optimale Betriebsbedingungen. In Einfamilienhäusern treten in diesem Zusammenhang üblicherweise keine Probleme auf.

Sollte dennoch eine Optimierung gewünscht sein oder die Rücklauftemperatur erhöht erscheinen, unterstützen wir Sie gerne. Über unser Partnernetzwerk können wir qualifizierte Fachbetriebe vermitteln, die Ihre Heizungsanlage prüfen und Empfehlungen für einen effizienten Betrieb geben.

Das hängt vom jeweiligen Versorgungsgebiet ab. In vielen Netzen ist eine ganzjährige Warmwasserversorgung möglich. Gerne beraten wir Sie zu den verfügbaren Lösungen für eine effiziente Warmwasserbereitung.

Ja. Die jährlichen Wärmekosten werden üblicherweise auf zwölf Monatsraten aufgeteilt und gleichmäßig über das Jahr verrechnet.

Technisch ist dies grundsätzlich möglich. Werden jedoch Förderungen für einen Heizkesseltausch in Anspruch genommen, gelten die jeweiligen Förderrichtlinien, die eine Stilllegung oder Entfernung des Altgeräts vorsehen können.

Die Wärmeversorgung ist Teil einer kritischen Infrastruktur und wird langfristig abgesichert. Für Kunden besteht daher eine hohe Versorgungssicherheit.

In bestimmten Versorgungsgebieten steht die Wärme ganzjährig zur Verfügung. In saisonal betriebenen Netzen wird die Wärmeversorgung bei entsprechender Witterung wieder aufgenommen und wird auch vertraglich geregelt.

Holz als regionaler Energieträger ist in ausreichender Menge verfügbar und wächst kontinuierlich nach. Die Nutzung regionaler Ressourcen stärkt zudem die Versorgungssicherheit und Wertschöpfung vor Ort.

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen auch hierfür Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie über die aktuell gültigen Förderprogramme.

https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch/ein-zweifamilienhaus-oder-reihenhaus